Prozess um Kofferleiche: Wie der Angeklagte sich verriet
Veröffentlicht: Donnerstag, 23.07.2026 14:35

Nach üblen Gerüchen gegoogelt
Stuttgart (dpa) - Ein Jahr nach dem Fund einer Frauenleiche in einem Rollkoffer unter einer Brücke in Filderstadt ist das Urteil gefallen – und es fällt deutlich aus: Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 51-Jährigen wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft. Nach Überzeugung der Kammer tötete er im Sommer 2025 eine 39-jährige Bekannte und entsorgte ihre Leiche in einem Trolley. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre gefordert. Der Fall zählt zu den rätselhaftesten Tötungsdelikten der vergangenen Jahre in Baden-Württemberg. Was hinter dem grausamen Fall steckt:
Der Fund
Im August 2025 beschweren sich Anwohner in Filderstadt über abgelegten Müll in einem ausgetrockneten Bachbett unter einer Brücke. Ein süßlich-beißender Geruch liegt da nach ihren Aussagen schon tagelang in der Luft. Als Mitarbeiter des Bauhofs einen abgestellten Rollkoffer öffnen, machen sie eine grausame Entdeckung: Darin liegen die sterblichen Überreste einer Frau. Später wird sie als 39-Jährige identifiziert, die dem Stuttgarter Drogenmilieu zugerechnet wird. Der Fall sorgt bundesweit für Schlagzeilen.
Die Ermittlungen
Der Leichnam hat wochenlang in der Sommerhitze gelegen. Er ist stark verwest, teilweise bereits skelettiert. Eine Todesursache lässt sich nicht mehr feststellen. Die Ermittler gründen die Sonderkommission «Trolley», verteilen Flyer im Drogen- und Obdachlosenmilieu, veröffentlichen Bilder des Koffers, befragen Anwohner und stellen den Fall in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY... ungelöst» vor. Kurz vor der Ausstrahlung meldet sich ein anonymer Hinweisgeber: Er will einen Bekannten mit genau diesem Rollkoffer gesehen haben. Die Spur führt zu dem Angeklagten.
Die Tat
Nach Überzeugung des Gerichts tötet der 51-Jährige die Frau vermutlich am 23. Juli 2025 in der Wohnung seiner Eltern in Filderstadt – auf eine Weise, die bis heute ungeklärt bleibt. Anschließend kauft er in der Stuttgarter Innenstadt einen großen Rollkoffer, fesselt die Beine der nur 1,50 Meter großen Frau mit einer Krawatte, verstaut den Leichnam in dem Trolley, umwickelt ihn in Folie und Müllsäcken. Zunächst lagert er den Koffer auf seinem Balkon, später bringt er ihn unter die Brücke, wo er wochenlang unentdeckt bleibt.
Das Besondere an dem Fall
Kaum ein Punkt lässt sich mit letzter Sicherheit klären: Weder Todesursache noch Tatmotiv sind bekannt, unmittelbare Tatzeugen gibt es ebenfalls nicht. Das Verfahren stützt sich auf Indizien. Obwohl das Gericht einen Mord nicht ausschließt, wird der Angeklagte nur wegen Totschlags angeklagt und verurteilt. Mordmerkmale wie Habgier oder Heimtücke lassen sich nicht beweisen. Sicher sei jedoch, dass der Mann den Tod der Frau zumindest billigend in Kauf genommen habe, so das Gericht.
Die Indizien
Trotz der vielen offenen Fragen hat das Gericht nach eigenen Angaben keinen Zweifel an der Täterschaft. Ein natürlicher Tod, eine Überdosis oder ein Suizid seien ausgeschlossen. Die 39-Jährige sei einen Tag vor ihrem Verschwinden noch gesund in ihrer Substitutionspraxis erschienen und habe Zukunftspläne gehabt. «Eine andere Todesursache als einen gewaltsamen Tod schließen wir aus», sagt die Richterin.
Die Indizien sind belastend: Täter und Opfer lernen sich nach Erkenntnissen der Ermittler wenige Wochen vor der Tat im Stuttgarter Drogenmilieu kennen und werden mehrfach gemeinsam gesehen – auch im Haus des Angeklagten. Als die Polizei dessen Wohnung durchsucht, ist sie auffällig gründlich gereinigt und teilweise frisch gestrichen. Selbst im Staubsaugerbeutel finden die Ermittler keine Haare mehr. Der Rollkoffer wird nur rund 150 Meter von der Wohnung entfernt entdeckt. Zudem fehlt an einem Anzug des Vaters des Angeklagten genau jene Krawatte, mit der die Beine der Toten zusammengebunden wurden. Das besondere Modell einer türkischen Marke sei in Deutschland gar nicht erhältlich gewesen, betont das Gericht.
Die verräterische Internetrecherche
Besonders schwer wiegt für das Gericht der Suchverlauf des Angeklagten. Über Wochen recherchiert der 51-Jährige, wie sich Spuren einer Leiche beseitigen lassen, wie eine Ausreise in die Türkei möglich wäre, worin sich Mord und Totschlag juristisch unterscheiden und in welches Gefängnis Untersuchungshäftlinge kommen. Immer wieder tippt er Anfragen wie «Leichenfund Filderstadt heute» oder «Katze gestorben auf Terrasse Geruch beseitigen» in die Suchzeile. Für einzelne Suchanfragen gebe es womöglich noch harmlose Erklärungen, sagt die Richterin - aber nicht in ihrer Gesamtheit.
Die Sicht der Verteidigung
Der Angeklagte schweigt über weite Strecken des Prozesses. In seinem letzten Wort erklärt er lediglich, die 39-Jährige nicht gekannt zu haben. Seine Verteidigung fordert Freispruch und kündigt nach dem Urteil Revision an. Es gebe Hinweise darauf, dass mehrere Personen beteiligt gewesen sein könnten, argumentiert der Anwalt. Viele Fragen seien offen geblieben. Er sei von der Unschuld seines Mandanten weiter überzeugt.




