Fall Fabian: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes

Tatverdächtige nach Tod von Fabian verhaftet
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Mecklenburg-Vorpommern

Rostock (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Rostock hat fünf Monate nach dem Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow ihre Ermittlungen in dem Fall abgeschlossen und Anklage wegen Mordes gegen die in Untersuchungshaft sitzende Tatverdächtige erhoben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen bestehe der hinreichende Verdacht, dass die Angeschuldigte das ihr gut bekannte Kind aus dem Haus gelockt und an einem Teich mit mindestens sechs Messestichen getötet habe, teilten die Rostocker Staatsanwaltschaft und die Polizei mit.

Um die Spuren der Tat zu beseitigen, soll die Frau den Leichnam später mittels Brandbeschleuniger angezündet haben. Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass auch nach der Anklageerhebung die Unschuldsvermutung gelte.

Die Frau war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow verhaftet worden und sitzt seit dem 7. November in U-Haft. Ihr Auto wurde sichergestellt. Nach früherer Aussage ihres Anwalts stritt seine Mandantin die Tat als Zeugin ab. Als Beschuldigte äußerte sie sich nicht zur Sache. Eine Haftbeschwerde blieb erfolglos.

Trauer um Fabian in Güstrow

Der aus Güstrow stammende achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober 2025. Seine Leiche wurde vier Tage später südlich von Güstrow gefunden. Der Fall hatte bundesweite für Schlagzeilen gesorgt. In Güstrow selbst wurden Trauergottesdienste mit großer Beteiligung der Bevölkerung abgehalten. Vor und in der Pfarrkirche St. Marien hatten Menschen immer wieder zahlreiche Kerzen entzündet und Plüschtiere und Bilder abgestellt.

Seine Mutter hatte den Grundschüler am Tag des Verschwindens bei der Polizei als vermisst gemeldet. Ihr Sohn sei nicht zur Schule gegangen, weil er sich unwohl gefühlt habe. Als die Mutter nach der Arbeit heim kam, war Fabian weg. Daraufhin startete eine großangelegte Suche.

Opfer eines Gewaltverbrechens

Schließlich wurde der Leichnam des Kindes am 14. Oktober entdeckt. Der tote Junge lag rund 15 Kilometer südlich von Güstrow an einem Tümpel bei Klein Upahl. Die Obduktion ergab, dass Fabian Opfer eines Gewaltverbrechens wurde.

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Haftprüfungstermin der Tatverdächtigen im Fall Fabian
Der Haftbefehl gegen die Beschuldigte im Fall Fabian wurde gerichtlich bestätigt. (Archivbild)© Bernd Wüstneck/dpa
Der Haftbefehl gegen die Beschuldigte im Fall Fabian wurde gerichtlich bestätigt. (Archivbild)
© Bernd Wüstneck/dpa
Oberstaatsanwalt Harald Nowack
Harald Nowack, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Rostock, unterrichtete die Öffentlichkeit im November über die Festnahme der Tatverdächtigen. (Archivbild)© Bernd Wüstneck/dpa
Harald Nowack, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Rostock, unterrichtete die Öffentlichkeit im November über die Festnahme der Tatverdächtigen. (Archivbild)
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