Bekennervideo und Treueeid auf IS nach CSD-Anschlag entdeckt
Veröffentlicht: Dienstag, 28.07.2026 19:46

Gefahr durch Islamismus
Berlin (dpa) - Nach dem Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin hat die Polizei auf dem Handy des Attentäters Abdul B. ein Bekennervideo gefunden. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte einen Bericht der «Bild»-Zeitung. In dem Video sei zu sehen, wie «eine vermummte Person, vermutlich eben der Tatverdächtige» einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) leiste, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Ines Peterson, im ZDF. Laut «Spiegel» spricht der Mann in dem Video auf Arabisch.
Auch Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte am Rande der Sommerklausur der CSU-Landesgruppe im fränkischen Kloster Banz das Auffinden des Videos und weiteren Datenmaterials.
Bei dem Terroranschlag am Samstag mit einem Auto wurden eine Frau getötet und 31 Menschen teils schwer verletzt. Der Täter soll auch eine Machete benutzt haben. Abdul B. starb am Tag nach dem Anschlag durch Schüsse von Polizisten, die ihn gestellt hatten.
Fußfesseln und Verbote
Unterdessen wird die Debatte um härtere Maßnahmen gegen sogenannte islamistische Gefährder lauter. So will die CSU mit dem Koalitionspartner SPD die elektronische Fußfessel als Überwachungsmaßnahme in den Blick nehmen. Der Berliner CDU-Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl im September, Stefan Evers, forderte ein Verbot bestimmter Moscheevereine.
Dobrindt sagte in Banz: «Die Fußfessel als Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Gefährdern muss ein obligatorisches Mittel sein.» Zudem trat er für mehr Präventivhaft für einen bestimmten Personenkreis ein. Dies müsse überall in Deutschland möglich sein, die Unterschiede zwischen den Bundesländern müssten geringer werden.
Weil eine Mutter aus Polen bei dem Terroranschlag starb, ermittelt auch die Staatsanwaltschaft in Warschau. Aus dem polnischen Außenministerium hieß es, die erwachsene Tochter, die mit ihrer Mutter unterwegs war, werde in einem Krankenhaus behandelt, schwebe aber nicht in Lebensgefahr.
LKA filmte Haus von Abdul B.
Am Montag hatten Medien darüber berichtet, dass Abdul B. (21) vor der Tat vom Berliner Landeskriminalamt (LKA) beobachtet wurde. Die Kriminalpolizei überwachte ihn und eine gegenüber seinem Wohnhaus installierte Kamera filmte ihn auch kurz vor der Tat, wie «Süddeutsche Zeitung» (SZ) und die Sender NDR und WDR berichteten. Die Polizei äußerte sich dazu zunächst nicht.
Innenminister Dobrindt sagte am Montag im «Heute Journal» des ZDF: «Klar ist, dass es eine technische Überwachung gegeben hat auch dieser Person. (...) Ob die technische Überwachung ausreichend war, die das Land Berlin angewandt hat oder nicht, auch das wird betrachtet werden.»
Weiter betonte Dobrindt: «Aber auch all diese Überwachungsmöglichkeiten verhindern nicht abschließend, dass Menschen, die vorhaben, schwerste Anschläge zu begehen, diese vielleicht auch begehen können. Man kann das Risiko minimieren, aber man kann es nicht komplett ausschließen.»
Berliner Justiz wehrt sich gegen Vorwürfe
Die Berliner Polizei hatte Abdul B. als Gefährder eingestuft, weil er versucht hatte, sich der Terrororganisation IS anzuschließen und dafür im Mai verurteilt worden war - allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die Berliner Justiz wehrte sich gegen Kritik daran, dass der spätere Attentäter trotz einer Verurteilung auf freiem Fuß war, weil das Gericht die Untersuchungshaft aufgehoben hatte. Betont wurde, für vorbeugende Gefahrenabwehr seien die Sicherheitsbehörden, also Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig, nicht die Strafgerichte, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Berliner Ermittlungsrichter hätten in den vergangenen Wochen und Monaten dem LKA die Überwachung von Abdul B. durch Telefonabhören und Observationen bewilligt.
Verhalten soll nicht auf Anschlag hingewiesen haben
Sein von der Polizei beobachtetes Verhalten soll allerdings nicht darauf hingedeutet haben, dass er einen konkreten Anschlag plante. Im Mai befasste sich laut dem Bericht von WDR, NDR und «SZ» auch das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin, in dem Polizeibehörden und Geheimdienste zusammenarbeiten, mit seinem Fall. Dort sollen die Experten zu dem Schluss gekommen sein, es bestehe eine große Gefahr durch Abdul B. und er müsse überwacht werden.
Das LKA soll Abdul B. daraufhin eng observiert haben, sein Handy wurde überwacht, die Kamera vor dem Haus installiert. Abdul B. soll sich allerdings unauffällig verhalten haben. Die Observation durch Spezialisten des LKA sei daraufhin etwas zurückgefahren worden.
Mit Spielzeugwaffe das Haus verlassen
Dass er von der Polizei überwacht wurde, war Abdul B. möglicherweise bekannt: Am 2. Juli filmte die Überwachungskamera, wie er mit einer Schusswaffe in der Hand sein Haus verließ. Die Polizei durchsuchte seine Wohnung, doch die Waffe war ein Spielzeug. Die Polizei warnte ihn dann in einer sogenannten Gefährderansprache.
Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann, sagte im Deutschlandfunk: «Ich glaube, dass wir durchaus im Lichte dieser Ereignisse kurzfristig reden können über das Thema Fußfessel.» Zunächst sollte man den gesamten Sachverhalt betrachten, einschließlich des Prozesses gegen den Täter Abdul B. «Und dann haben wir sicher im Herbst die Zeit, uns das in aller Ruhe anzuschauen und unsere Schlüsse daraus zu ziehen.»
Der Berliner CDU-Spitzenkandidat Evers sagte in der Sendung «Frühstart» von RTL und NTV: «Wir müssen dafür sorgen, dass Moscheevereine, in denen Verfassungsfeindlichkeit gepredigt wird, verboten werden. Wir müssen die Mittel des Vereinsrechts ausschöpfen.» Islamismus bedrohe wie auch jede andere Form des Extremismus «unsere Freiheit». Nicht erst die Straftat sei das Problem, sondern dass überhaupt junge Menschen zu Islamisten werden. Auch an den Schulen müsse der Islam thematisiert werden.
«Er hatte einen jahrelangen Radikalisierungsprozess hinter sich»
Abdul B. radikalisierte sich nach Einschätzung der ihn betreuenden Präventionsberatung über mehrere Jahre hinweg. «Er hatte einen jahrelangen Radikalisierungsprozess hinter sich. Es war keine Turboradikalisierung», sagte Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) der «Berliner Morgenpost». Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, «warum er einem Deradikalisierungsprogramm erst so spät zugeführt wird».
Das VPN ist eine deutsche gemeinnützige Organisation, die in der Extremismusprävention tätig ist. Abdul B. hatte an zwei Kontaktgesprächen mit Mitarbeitern des VPN teilgenommen, am Montag hätte das dritte Gespräch stattfinden sollen. Mücke sagte, dass es kein Bedrohungssignal bei Abdul B. gab. «Wenn wir merken, die Person steht unter emotionalem Handlungsdruck, äußert Hass gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen oder ist unruhig oder akut aggressiv, geben wir das sofort den polizeilichen Dienststellen weiter.» All das sei aber in den beiden Kontaktgesprächen nicht vorgekommen.





