Achtung, teuer? Wer haftet für die In-App-Käufe von Kindern?
Veröffentlicht: Montag, 26.10.2026 04:42

Zahlungspflicht - oder nicht?
Hamburg (dpa/tmn) - Immer wieder kommt es vor: Kinder spielen am Smartphone oder Tablet und werden in der Game-App aufgefordert, etwas zu kaufen. Und oft stimmen Mädchen und Jungen dem einfach zu - ohne groß nachzudenken.
Das kann zur Folge haben, dass Erziehungsberechtigte unerwartete Abbuchungen im schlimmsten Fall über Tausend Euro registrieren, ohne je einen In-App-Kauf freigegeben zu haben.
Nun stellt sich die Frage: Müssen Erziehungsberechtigte zahlen? «Grundsätzlich nicht», lautet dazu die Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg.
Kinder wie Jugendliche sind nicht oder beschränkt geschäftsfähig
Kinder und auch Jugendliche seien nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig. Damit ein wirksamer Vertragsabschluss zustande kommt, benötigen Kinder und Jugendliche die vorherige Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter, also ihrer Eltern.
Sind die In-App-Käufe von den Erziehungsberechtigten nicht genehmigt worden, besteht den Verbraucherschützern zufolge «in der Regel erst mal keine Zahlungspflicht». Dieses Risiko trügen die App-Anbieter selbst. Vor allem, wenn sich ihr Angebot gezielt an Minderjährige richtet.
Eltern sollten regelmäßig prüfen, welche Zahlungsarten hinterlegt sind und welche Beschränkungen gelten. Bei ungewollten Käufen, vor allem durch Minderjährige, gilt: schnell reagieren und den jeweiligen App-Store oder Anbieter kontaktieren.
